Ist der Master in Psychotherapie an privaten Hochschulen für die Approbation anerkannt?

Hi. Ich interessiere mich für den Master of Science in Psychotherapie an einer privaten Hochschule. Mein Ziel ist es, später die psychotherapeutische Ausbildung zu machen und approbierter Psychotherapeut zu werden. Jetzt frage ich mich aber, ob der Master an privaten Unis genauso anerkannt wird wie an öffentlichen und ob ich damit direkt zur Ausbildung zugelassen werde. Wer hat Erfahrungen dazu gemacht oder weiß, auf was ich achten muss, damit der Abschluss wirklich die Voraussetzungen für die psychotherapeutische Ausbildung erfüllt?

1 Antwort

Hi Felix,

ja: Ein Master an einer privaten Hochschule kann zur Approbation führen. Entscheidend ist nicht die private oder staatliche Trägerschaft. Der konkrete Studiengang muss jedoch an einer Universität oder universitätsgleichgestellten Hochschule angeboten, akkreditiert und von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde berufsrechtlich anerkannt sein. Die staatliche Anerkennung der Hochschule oder eine gewöhnliche Studiengangakkreditierung allein reicht nicht.

Der Weg nach neuem Recht:

  1. berufsrechtlich anerkannter polyvalenter Bachelor in Psychologie,
  2. berufsrechtlich anerkannter Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie,
  3. staatliche psychotherapeutische Prüfung,
  4. Approbation und anschließend Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten.

Der Master allein verleiht noch keine Approbation. Anders als im früheren System folgt nach dem Master aber keine separate Psychotherapieausbildung vor der Approbation: Nach bestandener staatlicher Prüfung wird die Approbation erteilt. Die anschließende Weiterbildung ist unter anderem für die Eintragung ins Arztregister und die Teilnahme an der Versorgung gesetzlich Versicherter erforderlich.

Das solltest du vor der Einschreibung prüfen:

  • Berufsrechtliche Anerkennung: Lass dir schriftlich bestätigen, dass der konkrete Master nach PsychThG und PsychThApprO berufsrechtlich anerkannt ist. Frage möglichst nach dem Anerkennungsbescheid und der zuständigen Landesbehörde.
  • Passender Bachelor: Auch dein Bachelor muss berufsrechtlich anerkannt oder nachweislich gleichwertig sein. Bei älteren, ausländischen oder nicht ausdrücklich approbationskonformen Abschlüssen solltest du die Gleichwertigkeit vor Vertragsabschluss prüfen lassen.
  • Nicht auf den Namen verlassen: Bezeichnungen wie „Psychologie“, „Klinische Psychologie“ oder „Psychotherapie“ beweisen keine Approbationskonformität.
  • Praktische Studienanteile: Kläre, wie die vorgeschriebenen stationären, teilstationären und ambulanten Einsätze organisiert werden und welches Landesprüfungsamt für die staatliche Prüfung zuständig ist.
  • Ein Indiz kann auch das universitäre Niveau sein: Die Hochschule beziehungsweise die zuständige Fakultät sollte einer Universität gleichgestellt sein. Ein Studiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) ist im Zweifel eher nicht approbationskonform.

Aktuell approbationskonforme Master an privaten Hochschulen in unserer Datenbank:

Nicht damit gleichzusetzen sind allgemeine Master in Psychologie oder Klinischer Psychologie sowie Studiengänge nach dem früheren Ausbildungsmodell. Dazu gehören beispielsweise der Master Verhaltenstherapie der PHB und allgemeine Psychologie-Master der SRH. Auch bei Psychotherapiewissenschaft an der SFU ist der besondere rechtliche Zugangsweg gesondert zu prüfen; der Studiengang gehört nicht zu den vom Berliner Landesprüfungsamt gelisteten, berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengängen nach § 9 PsychThG.

Also: Ein privater Master ist grundsätzlich genauso verwertbar wie ein staatlicher. Verlasse dich aber nicht auf Begriffe wie „staatlich anerkannt“, „akkreditiert“ oder „klinischer Schwerpunkt“. Entscheidend sind die berufsrechtliche Anerkennung des konkreten Masters und die Approbationskonformität deines Bachelorabschlusses. Die rechtliche Grundlage findest du in § 9 Psychotherapeutengesetz; eine behördliche Liste für Berlin führt das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Für schnelle Antworten auf kurzfristige Fragen zu Studiengängen, Zulassung, Anerkennung oder Bewerbungsunterlagen kannst du unsere virtuelle Studienberaterin Sophie im Chat fragen.

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