Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung zur Zulassung ist ein einschlägiger berufsqualifizierender Bachelorabschluss in Psychologie mit mindestens 180 Leistungspunkten (LP) nach ECTS, dessen zugrundeliegender Studiengang nach dem Hochschulrecht der Länder akkreditiert ist, der an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule erfolgreich absolviert wurde und für den die für Gesundheit zuständigen Stelle des Bundeslandes die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach § 9 Abs. 4 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) festgestellt hat. Auch ein gleichwertig geltender Studienabschluss wird akzeptiert, wenn er die Anforderungen nach § 9 Absatz 5 PsychThGund der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) entspricht. Studierende, die bereits ihren Bachelorabschluss an der IPU Berlin erworben haben, werden bei der Vergabe der Studienplätze bevorzugt behandelt.
Studienberatung
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