Zulassungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für den konsekutiven Masterstudiengang sind:
die allgemeine Hochschulreife oder ein behördlich anerkanntes Äquivalent, ein erster berufsqualifizierender universitärer Hochschulabschluss im Studiengang B.Sc. Psychologie oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS), auf den dieser Masterstudiengang inhaltlich konsequent aufbauen kann der Nachweis von mindestens 15 Leistungspunkten in den Bereichen Klinische Psychologie oder Psychotherapie, die im Erststudium erbracht worden sind der Nachweis von mindestens 15 Leistungspunkten in den Bereichen Statistik und/oder Forschungsmethoden, die im Erststudium erbracht worden sind erfolgreiches Bestehen eines Wissenstest der Fakultät für Gesundheit zur Erhebung des Faktenwissens zur Psychologie und Klinischen Psychologie,6. ein Aufnahmebescheid nach Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens der Fakultät für Gesundheit. Studierende aus anderen Universitäten müssen die Ableistung einer berufspraktischen Tätigkeit im Umfang von mindestens neun Wochen (entspricht mind. 9 Leistungspunkten) entsprechend § 8 dieser Studien- und Prüfungsordnung bis Ende des zweiten Semesters im Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie nachweisen. Wer den Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie (B.Sc.) der UW/H absolviert hat, muss keinen Wissenstest gemäß § 4 (1) durchlaufen. Die Bewerbung/Anmeldung zum Masterstudiengang kann im Laufe des letzten Studiensemesters im Bachelorstudium erfolgen.
Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01.10. – 15.01.
Für das Wintersemester: 01.04. – 15.06.
Studienberatung
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