Zulassungsvoraussetzungen
Studienvoraussetzung des konsekutiven Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit 180 oder 210 ECTS-Credits in folgenden oder vergleichbaren Studienrichtungen:
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- weitere ingenieur- und wirtschaftsingenieurwissenschaftliche Studiengänge nach fachlichem Beratungsgespräch und ggf. unter Auflagen
Für das berufsintegrierende Teilzeitmodell ist eine fachlich nahe berufliche Tätigkeit nachzuweisen. Typisch sind - neben Elektrotechnikingenieur und Maschinenbauingenieur - einschlägige Tätigkeiten bei:
- Betreibern technischer Großanlagen in der Energiewirtschaft, der Logistik und der Produktion sowie bei Transport- und Bauunternehmen und Infrastrukturausrüstern,
- Unternehmen aus der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Elektrobranche und der Automatisierungstechnik,
- Unternehmen mit starker Anbindung an Planung, Betrieb und Wartung technischer Anlagen,
- Unternehmen der Elektrobranche, der Energieversorgung, der Automatisierung und der Informationstechnik,
- weiteren Unternehmen aus der Automobilbranche, der Medizintechnik und der Sicherheitstechnik
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