Zulassungsvoraussetzungen
Studienvoraussetzung des konsekutiven Masterstudiengangs ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit 180 oder 210 ECTS-Credits in folgenden oder vergleichbaren Studienrichtungen:
Elektrotechnik Maschinenbau weitere ingenieur- und wirtschaftsingenieurwissenschaftliche Studiengänge nach fachlichem Beratungsgespräch und ggf. unter AuflagenFür das berufsintegrierende Teilzeitmodell ist eine fachlich nahe berufliche Tätigkeit nachzuweisen. Typisch sind - neben Elektrotechnikingenieur und Maschinenbauingenieur - einschlägige Tätigkeiten bei:
Betreibern technischer Großanlagen in der Energiewirtschaft, der Logistik und der Produktion sowie bei Transport- und Bauunternehmen und Infrastrukturausrüstern, Unternehmen aus der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Elektrobranche und der Automatisierungstechnik, Unternehmen mit starker Anbindung an Planung, Betrieb und Wartung technischer Anlagen, Unternehmen der Elektrobranche, der Energieversorgung, der Automatisierung und der Informationstechnik, weiteren Unternehmen aus der Automobilbranche, der Medizintechnik und der Sicherheitstechnik
Studienberatung
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