Zulassungsvoraussetzungen
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung:
Sie haben eine Berufsausbildung
a) als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in bzw. als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
b) als Notfallsanitäter*in oder
c) eine Ausbildung als Rettungsassistent*in (mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst) abgeschlossen
und besitzen eine mindestens einjährige Berufspraxis im Bereich Notfallpflege.
Hochschulzugangsberechtigung plus Berufpraxis:
Sie haben ein Abitur oder Fachabitur abgelegt
und eine Berufsausbildung
a) als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in bzw. als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
b) als Notfallsanitäter*in oder
c) eine Ausbildung als Rettungsassistent*in (mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst) abgeschlossen
und haben eine mindestens einjährige Berufspraxis im Bereich Notfallpflege.
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