Zulassungsvoraussetzungen
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung:
Sie haben eine Berufsausbildung
a) als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in bzw. als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
b) als Notfallsanitäter*in oder
c) eine Ausbildung als Rettungsassistent*in (mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst) abgeschlossen
und besitzen eine mindestens einjährige Berufspraxis im Bereich Notfallpflege.
Hochschulzugangsberechtigung plus Berufpraxis:
Sie haben ein Abitur oder Fachabitur abgelegt
und eine Berufsausbildung
a) als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in bzw. als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
b) als Notfallsanitäter*in oder
c) eine Ausbildung als Rettungsassistent*in (mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst) abgeschlossen
und haben eine mindestens einjährige Berufspraxis im Bereich Notfallpflege.
Studienberatung
Fragen zum Studium Erweiterte Klinische Pflege? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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