Zulassungsvoraussetzungen
Formale Zulassungsvoraussetzung für das Studium M.A. Medizinpädagogik an der HSD ist gemäß §9 Absatz 5, HZG Bb, der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, auf den der Masterstudiengang M.A. Medizinpädagogik aufbaut, z.B. ein Bachelorabschluss in Medizinpädagogik, Pflegepädagogik oder vergleichbar.
Der Masterstudiengang kann sowohl mit Bachelorabschlüsse im pädagogischen Bereich ebenso wie mit einem Bachelorabschluss aus dem Gesundheitswesen absolviert werden, wobei sich die Module in den ersten zwei Semestern dabei teilweise unterscheiden (siehe Studienplanung).
Für genauere Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Studienberatung.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang M.A. Medizinpädagogik besteht aus zwei Stufen:
Bewerbung: Einhaltung der formalen Zulassungsvoraussetzungen Bewerbungsgespräch: Vorstellung der eigenen Person und des Werdeganges, Vorstellung der Bachelorarbeit, Darstellung der eigenen Motivation für das Masterstudium, Besprechung und Planung der individuellen Modulzusammensetzung im MasterstudiumDas Zulassungsverfahren ist in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt. Die Studiengangsleitung entscheidet nach festgelegten Kriterien über die Aufnahme.
Details
Der Masterstudiengang Medizinpädagogik bereitet die Studierenden auf die Tätigkeit eines Lehrers, Praxisanleiters, Mentors, Tutors und/oder Schulleiters an einer Gesundheitsfachschule oder Hochschule vor.
Ebenso befähigt der Studiengang zu einer Lehr-, Gutachter- und/oder Beratertätigkeit im Gesundheitswesen, einer Tätigkeit in der Personal- und Organisationsentwicklung von Gesundheitsunternehmen, Vereinen, Krankenkassen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen u.a.
Studienberatung
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