Zulassungsvoraussetzungen
für Berufstätige:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und zusätzlich Nachweis einer praktischen Tätigkeit im kaufmännischen, wirtschaftsjuristischen oder steuerrechtlichen Bereich von mind. 6 Monaten (diese kann auch während des Studiums erworben werden).für (Fach-)Abiturienten/ Auszubildende:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und zusätzlich Ausbildungsvertrag über kaufmännischen, wirtschaftsjuristischen oder steuerrechtlichen Beruf.Details
Deutschsprachiger Studiengang Steuerrecht
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Um dem zukünftigen hohen Bedarf an jungen Steuerexperten gerecht zu werden, konzipierte die FOM diesen bundesweit nahezu einmaligen Studiengang. Der intensive Austausch mit Steuerberaterkammern und -verbänden im gesamten Bundesgebiet ermöglichte die Zusammenstellung hochaktueller und praxisnaher Inhalte. Mit diesem Abschluss finden Sie Ihren Einsatz in Steuer- und Wirtschaftsberatungen und natürlich in den Steuerabteilungen der Unternehmen, z. B. bei Banken, Versicherungen, in der Immobilienwirtschaft, im Personalwesen oder im Anlagenbau. Dieser Studiengang ist auch ideal für Steuerfachangestellte, die später die Steuerberaterprüfung ablegen wollen.
STUDIENINHALTE UND VERLAUF:
Bereits in den ersten Semestern befassen Sie sich, neben der Vermittlung betriebs- und volkswirtschaftlicher Grundlagen mit steuerrechtlichen Fragestellungen, auf denen die Vorlesungen der Folgesemester aufbauen. Bereits in jungen Jahren verfügen Sie so über umfassende steuerrechtliche Kenntnisse.
Das berufsintegrierende FOM-Konzept bietet eine optimale Verbindung Ihrer täglichen Arbeit mit einem intensiven steuerrechtlichen Hochschulstudium. Der innovative Lehrmethoden-Mix aus Präsenzvorlesungen, Workshops und Gruppenarbeit fördert das fach- und abteilungsübergreifende Denken und schult wichtige Schlüsselkompetenzen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Im 7. Semester stehen interdisziplinäre Fallstudien sowie die Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) im Vordergrund. Dabei werden die steuerrechtlichen Kenntnisse aus dem Studium auf konkrete Fälle der Wirtschaftspraxis angewandt. Mit Abschluss des Hochschulstudiums wird der akademische Grad »Bachelor of Arts (Steuerrecht)« vergeben.
Studienberatung
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