Zulassungsvoraussetzungen
Notwendig:
Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens 180 ECTS in den Studienbereichen
- Maschinenbau,
- Mechatronik,
- Produktionstechnik und Verfahrenstechnik,
- Materialwissenschaft und Werkstofftechnik,
- Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt
- Ingenieurinformatik/Technische Informatik,
- Digital Engineering,
- Elektrische Energietechnik,
- Stahlbau,
- Hütten- und Gießereiwesen,
- Materialwissenschaft und Werkstofftechnik,
- Fahrzeug-, Luft- und Raumfahrttechnik
- oder ein gleichwertiger Abschluss.
Voraussetzung für die Studiengangsversion mit 90 ECTS ist ein Hochschulabschluss
- mit mindestens 210 ECTS
- oder weniger als 210 ECTS sowie eine einschlägig qualifizierte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, wobei in diesem Fall die Studierenden einen Master-Abschluss mit weniger als 300 ECTS erreichen.
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Es bestehen mehrere Nachweismöglichkeiten, wie z. B.
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang),
- C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen),
- TestDaF-Niveau 4 (Test Deutsch als Fremdsprache)
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Empfohlene Kenntnisse:
- Fundierte Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe „GER-C1“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Maschinenbauliche Basiskompetenzen, wie Methodische Konstruktion, CAD, Maschinenelemente, Fertigungstechnik sowie Kraft- und Arbeitsmaschinen
- Für die Studiengangsversion mit 90 ECTS: Inhalte des 1. Semesters der Studiengangsversion mit 120 ECTS
Im Rahmen des Propädeutikums können fehlende Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden.

Studienberatung
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