Zulassungsvoraussetzungen
Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 HmbHG
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Umfang von mindestens 240 CP (z.B. Bachelor, Bachelor und Master, Diplom, Staatsexamen) aus den Bereichen Gesundheit/Medizin oder weitere Studienabschlüsse, die für Studiengänge im Bereich Gesundheit/Medizin relevant sind
- berufspraktische Tätigkeit mit beruflichem Erfahrungsnachweis in den Bereichen akademische Lehre / Bildungsmanagement / Ausbildungsentwicklung von mindestens einem Jahr
English
Deutsch
Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stell deine Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Studium oder die Redaktion wird dir antworten.
Sei der Erste und hinterlasse einen Kommentar!