Zulassungsvoraussetzungen
Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 HmbHG
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Umfang von mindestens 240 CP (z.B. Bachelor, Bachelor und Master, Diplom, Staatsexamen) aus den Bereichen Gesundheit/Medizin oder weitere Studienabschlüsse, die für Studiengänge im Bereich Gesundheit/Medizin relevant sind
- berufspraktische Tätigkeit mit beruflichem Erfahrungsnachweis in den Bereichen akademische Lehre / Bildungsmanagement / Ausbildungsentwicklung von mindestens einem Jahr
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