Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG oder
Hochschulzugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung)
Idealerweise ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesen
Feststellung der künstlerischen Eignung in einem individuellen Aufnahmeverfahren, das sowohl einen künstlerisch-praktischen Teil als auch einen Gesprächsteil umfasst.
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