Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife
oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife (nur bei künstlerischer oder sozialer Fachrichtung)
Künstlerische Begabung
oder Meisterprüfung oder staatlich anerkannte Berufsausbildung im sozialen, heilpädagogischen oder pflegerischen Bereich.
oder Begabtenprüfung nach NHG § 18, Abs. 1,3 Satz 5
Nachweis von Grunderfahrungen im sozialen Bereich von 160 Stunden Dauer oder eine entsprechende Berufsausbildung.

Studienberatung
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