Kann ich nach einer Exmatrikulation wegen Drittversuch an einer privaten Hochschule weitermachen?

Ich wurde an einer staatlichen Hochschule nach einem nicht bestandenen Drittversuch exmatrikuliert und darf dort das Fach nicht weiterstudieren. Meine Frage ist jetzt, ob ich diesen Studiengang – speziell Maschinenbau – an einer privaten Hochschule in Deutschland fortsetzen kann oder ob die Exmatrikulation wegen Drittversuch ein grundsätzliches Problem darstellt. Vielleicht gibt es ja andere, die in einer ähnlichen Situation waren und mir sagen können, wie da die Chancen stehen. Ich überlege, ob ein Wechsel zur privaten Hochschule für mich eine Option wäre und würde gerne wissen, ob das überhaupt möglich ist und worauf ich dabei achten sollte.

1 Antwort

Hi Lukas,

ein Wechsel an eine private Hochschule kann möglich sein. Die private Trägerschaft verschafft dir allerdings keine neuen Prüfungsversuche: Es geht nicht um den Studiengang, sondern um das Modul und darum, dass man sich durch einen Hochschulwechsel nicht beliebig viele Versuche verschafft. Gerade die grundlegenden Module wie Mathematik, Technische Mechanik, Elektrotechnik, Werkstoffkunde etc. könnten für Maschinenbau kritisch werden.

Entscheidend ist also, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung im gewünschten Studiengang ebenfalls vorgeschrieben und inhaltlich gleichwertig ist.

  • Gleichwertiges Pflichtmodul: Musst du an der Zielhochschule dieselbe oder eine gleichwertige Prüfung bestehen, kann die Einschreibung beziehungsweise Prüfungszulassung ausgeschlossen sein.
  • Kein entsprechendes Pflichtmodul: Ist die Prüfung im neuen Curriculum nicht erforderlich, deutlich anders ausgestaltet oder nur ein austauschbares Wahlpflichtmodul, kann ein Wechsel möglich sein.

Geprüft wird nicht allein anhand des Modulnamens. Maßgeblich sind insbesondere Inhalte, Lernziele, Umfang, Prüfungsform und die Funktion des Moduls im Studiengang. Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss der aufnehmenden Hochschule.

Eine aktuelle Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt dieses Prinzip: Für einen Ausschluss genügt nach der dort maßgeblichen Regelung nicht allein, dass der neue Studiengang denselben Namen trägt. Entscheidend ist, ob gerade die endgültig nicht bestandene Prüfung nach der Prüfungsordnung der Zielhochschule für den Abschluss erforderlich ist (OVG Sachsen, Beschluss vom 1. Juli 2026, Az. 2 B 92/26).

Die Einzelheiten unterscheiden sich allerdings nach Landesrecht und Prüfungsordnung. In Nordrhein-Westfalen kann der Ausschluss beispielsweise auch Studiengänge mit erheblicher inhaltlicher Nähe erfassen, wenn die Prüfungsordnung dies bestimmt. Deshalb gibt es keine bundesweit identische Regel, nach der jeder Maschinenbau-Studiengang automatisch gesperrt oder automatisch zugänglich wäre.

Dass private Hochschulen diese Fälle ebenfalls prüfen, zeigt etwa die AKAD University: Nach ihrer veröffentlichten Regelung ist derselbe Studiengang bei verlorenem Prüfungsanspruch ausgeschlossen; ein fachähnlicher Studiengang kann dagegen möglich sein. Auch bei Mechatronik, Wirtschaftsingenieurwesen oder einem anderen technischen Studiengang kommt es darauf an, ob das endgültig nicht bestandene Modul dort erforderlich und gleichwertig ist.

Welche Unterlagen zur Überprüfung erforderlich sind, legt die Zielhochschule fest. Für die fachliche Prüfung werden üblicherweise eine vollständige Leistungsübersicht und die Modulbeschreibung der endgültig nicht bestandenen Prüfung benötigt. Je nach Hochschule kommen der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen, die Exmatrikulationsbescheinigung oder ein eigenes Formular zum Prüfungsanspruch hinzu. Frage deshalb beim Prüfungsausschuss des gewünschten Studiengangs nach der konkreten Unterlagenliste.

Also: Bitte die Zulassungsstelle oder das Prüfungsamt der Wunschhochschule um eine Prüfung, ob der verlorene Prüfungsanspruch auch den gewünschten Maschinenbau-Studiengang betrifft. Darüber entscheidet in der Regel der zuständige Prüfungsausschuss anhand der Prüfungsordnungen und der Inhalte des endgültig nicht bestandenen Moduls. Eine unverbindliche Auskunft reicht im Zweifel nicht; entsprechend solltest du dir eine förmliche bzw. verbindliche Entscheidung bescheinigen lassen. Schließe einen kostenpflichtigen Studienvertrag erst ab, wenn die Hochschule bestätigt hat, dass eine Einschreibung und ein Abschluss in diesem Studiengang noch möglich sind.

Alle private Angebote findest du in unserer Übersicht der Maschinenbau-Studiengänge. Bei kurzfristigen Fragen zur Vorauswahl und für Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zur Hochschule kannst du außerdem unsere virtuelle Studienberaterin Sophie fragen; die verbindliche Entscheidung trifft anschließend der Prüfungsausschuss der jeweiligen Hochschule.

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