Zulassungsvoraussetzungen
Eine Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächsHSFG ist nachzuweisen. Das heißt, grundsätzlich brauchst Du entweder
die allgemeine Hochschulreife die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife (im Bereich Soziales o.Ä.).Alternativ hast du auch als ausgebildeter Erzieher oder Heilerziehungspfleger die Berechtigung zum Studium.
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