Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium hat Zugang, wer
gemäß § 49 HG die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und ein 6-wöchiges Vorpraktikum in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit nachweisen kann oder bis spätestens zum Ende des ersten Studienjahres absolviert. (Alternativ können auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Jahrespraktikum im Rahmen des Fachabiturs in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit nachgewiesen werden.)Details
Im Vollzeit-Studium der Sozialen Arbeit stehen sowohl fachliches Basiswissen als auch praxisbezogene Handlungskompetenzen im Mittelpunkt. Beides brauchen Sie, um als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter soziale Probleme zu bearbeiten, Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln und Bildungsangebote für Menschen aller Altersgruppen zu gestalten.
Im Studienverlauf erhalten Sie die Chance, Einblicke in ganz unterschiedliche Bereiche der Sozialen Arbeit zu erhalten und in Ihren begleiteten Praxisphasen Erfahrungen in der Berufspraxis zu sammeln. Von der Kinder- und Jugendhilfe über die Familienberatung oder Tätigkeiten in der Behindertenhilfe bis zur Flüchtlingsarbeit sind die Einsatzgebiete sehr vielfältig. Im Studium lernen Sie, wie Sie Menschen in ganz verschiedenen Lebenssituationen dabei unterstützen, ein gesellschaftlich eingebundenes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Sie können das Studium innerhalb von 6 Semestern absolvieren und dann entweder unmittelbar in die Berufstätigkeit einmünden oder sich mit einem Masterstudium noch weiter qualifizieren. In jedem Fall zeigt der Arbeitsmarkt einen hohen Bedarf an akademisch ausgebildeten Fachkräften, zu dem Sie mit Ihrem Abschluss in unterschiedlichsten Fachbereichen einen sehr guten Zugang haben.
Das Studium der Sozialen Arbeit kann in vier Varianten studiert werden.
Vollzeit Studium: 6 Semester
Teilzeit Studium: 7 Semester
Duales Studium: 7 Semester
Berufsbegleitendes Studium: 5 Semester
Studienberatung
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