Zulassungsvoraussetzungen
Das Studium an der HSD Hochschule Döpfer ist NC-frei. Laut Brandenburger Hochschulgesetz können Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Studium aufnehmen (siehe §§ 9 BbgHG vom 28.4.2014):
• Allgemeine Hochschulreife
• Fachgebundene Hochschulreife
• Fachhochschulreife
• Fachgebundene Fachhochschulreife
• Bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Berechtigung
• Sekundarstufe I oder gleichwertiger Abschluss sowie eine für den jeweiligen Studiengang geeignete Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen:
• Prüfung der Bewerbungsunterlagen und der Einhaltung der formalen Zulassungsvoraussetzungen
• Einladung zum Bewerbungsgespräch: Besprechung der fachlichen und sozialen Kompetenzen sowie der Motivation
Details
Der sechssemestrige Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) befähigt die Absolventinnen und Absolventen zur beruflichen Ausübung psychologischer Tätigkeiten. Aufbauend auf der Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse wird eine starke Praxisorientierung realisiert. Damit bereitet der Studiengang sowohl auf die Berufsausübung als Psychologe/in als auch auf ein Masterstudium an Fachhochschulen oder Universitäten vor.
Studienberatung
Fragen zum Studium Psychologie? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung HSD Hochschule Döpfer oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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Die Anerkennung der Abschlüsse zur Psychotherapieausbildung ist Ländersache, d.h. dass das Gesetz unterschiedlich von den jeweiligen Landesprüfungsämtern ausgelegt werden kann. Bei dem M.Sc. Abschluss in Psychologie an der HSD handelt es sich um einen FH-Abschluss. Aktuell lassen Niedersachsen und Baden Württemberg FH-Abschlüsse zur Therapieausbildung zu und zwar unabhängig von der Therapierichtung, sofern Sie mit Ihrem Psychologiestudium bereits vor dem 1.9.2020 begonnen haben (unser Studium startet am 31.08.2020). Sollten Sie erst nach dem 1.9.2020 Ihr Studium beginnen, greift das neue Psychotherapeutengesetz, das nur noch universitäre Abschlüsse zur Ausbildung zulässt.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Günther M.A.
Leiterin Studienberatung | HSD Köln