Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen Grundschulpädagogik (M.A.)Als formale Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs M.A. Grundschulpädagogik wird ein einschlägiger Bachelorabschluss im bildungspädagogischen Bereich oder ein gleichwertiger akademischer Abschluss (z.B. Magister oder Diplom) gefordert.
Für deine Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
Lebenslauf Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, etc.) Nachweis eines Hochschulabschlusses
Details
Die gesellschaftliche Bedeutung von Bildung wächst insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Lehrkraftmangels, steigender kultureller und leistungsbezogener Heterogenität und bildungspolitischer Entwicklungen weiter rasch an. In dieser Gemengelage haben sich die Rolle und die Anforderungen an das Bildungspersonal in der Schule spürbar verändert. Insbesondere die prekäre Situation des Lehrer*innenmangels in ganz Deutschland verdeutlicht, dass es neuer Konzepte der Lehrpersonenqualifizierung bedarf, welche sich für neue Zielgruppen öffnen - ein solches innovatives Qualifizierungskonzept stellt der Masterstudiengang Grundschulpädagogik (M.A.) dar.
Dein Seiteneinstieg ins Lehramt
Mit dem Masterstudiengang Grundschulpädagogik (M.A.) hast du die Möglichkeit über einen Seiteneinsteig als Lehrkraft tätig zu werden. Dies ist aufgrund der Verordnung über den Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Juli 2022 möglich. Nach Abschluss deines M.A. Grundschulpädagogik kannst du durch eine individuelle Prüfung durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (§ 3 Absatz 2 SchulSEVO M-V) einsteigen. Die Beurteilung obliegt allerdings nach deinem Abschluss ausschließlich der zuständigen Behörde (aktuell IQMV).
Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst - Was ist das?
Den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst kannst du als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung absolvieren, wenn du die erforderlichen Voraussetzungen (Beurteilung durch das Institut für Qualitätsentwicklung M-V nach deinem Masterabschluss) erfüllst. Diesen schließt du nach 24 Monaten mit dem Zweiten Staatsexamen ab und erhälst damit die Befähigung eines Lehramtes. Nach Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bist du den regulär ausgebildeten Lehrkräften, die ein Lehramtsstudium (1. Staatsexamen) und das Referendariat (2. Staatsexamen) absolviert haben, gleichgestellt.
Wichtig:
Das Bachelor- und Masterstudium an der FHM ist nicht mit dem 1.Staatsexamen oder einem Master of Education an Universitäten gleichzusetzen ist, hier haben die Universitäten die Hoheit. Die FHM geht einen anderen Weg, der dir nach individueller Prüfung der Behörde (IQMV) eine Befähigung eines Lehramtes ermöglicht. Mit dem Studienabschluss (M.A. Grundschulpädagogik) schaffen wir die Voraussetzungen für den Zugang zum Erwerb der Lehrbefähigung über die o.g. Seiteneinstiegsverordnung.
Deine Tätigkeitsbereiche nach dem Studium können sein:
Lehrtätigkeiten an Grundschulen Fach- und Führungskräfte für Grundschulen Forschung und Wissenschaft Schulpädagogische Beratung
Studienberatung
Fragen zum Studium Grundschulpädagogik? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Fachhochschule des Mittelstands oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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Als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung können Sie diesen Dienst absolvieren, vorausgesetzt, Sie erfüllen die notwendigen Voraussetzungen. Nach 24 Monaten und dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens erhalten Sie die Lehrbefähigung und stehen regulär ausgebildeten Lehrkräften gleich.
Bitte beachten Sie: Das Bachelor- und Masterstudium an der FHM ist nicht mit einem 1. Staatsexamen oder einem Master of Education an Universitäten vergleichbar. Die FHM ermöglicht nach einer Prüfung durch die Behörde (IQMV) einen alternativen Weg zur Lehrbefähigung. Der Abschluss (M.A. Grundschulpädagogik) erfüllt die Voraussetzungen für den Zugang zur Lehrbefähigung über die genannte Seiteneinstiegsverordnung.
Mögliche Berufsfelder nach dem Studium umfassen: Lehrtätigkeiten an Grundschulen, Fach- und Führungskräfte für Grundschulen, Forschung und Wissenschaft, Schulpädagogische Beratung.