Zulassungsvoraussetzungen
Für eine Zulassung zum Studium benötigen Sie entweder den Nachweis einer Berufstätigkeit und Abitur/Fachhochschulreife.
BewerberInnen ohne Abitur/Fachhochschulreife, die über eine nach Landesrecht (Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) anerkannte Fortbildung verfügen, z. B. als Industrie- oder Handwerksmeister/in oder staatlich geprüfte/r Techniker/in
Liegt diese nicht vor müssen sie die Eignungprüfung der Hochschule ablegen.
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