Zulassungsvoraussetzungen
Für eine Zulassung zum Studium benötigen Sie entweder den Nachweis einer Berufstätigkeit und Abitur/Fachhochschulreife.
BewerberInnen ohne Abitur/Fachhochschulreife, die über eine nach Landesrecht (Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) anerkannte Fortbildung verfügen, z. B. als Industrie- oder Handwerksmeister/in oder staatlich geprüfte/r Techniker/in
Liegt diese nicht vor müssen sie die Eignungprüfung der Hochschule ablegen.
Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Studium oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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