Zulassungsvoraussetzungen
Notwendig:
Der Zugang zum Studiengang erfolgt über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit
- ingenieurwissenschaftlichem Hintergrund oder
- wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund oder
- einen gleichwertigen Abschluss gemäß Landeshochschulgesetz BW voraus.
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Es bestehen mehrere Nachweismöglichkeiten, wie z.B.
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang),
- C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen),
- TestDaF-Niveau 4 (Test Deutsch als Fremdsprache)
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Empfohlene Kenntnisse:
- Sichere Kenntnisse von PC- und Internet-Anwendungen.
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

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