Zulassungsvoraussetzungen
allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) oder Fachhochschulreife oder fachbezogene berufliche Qualifikation ohne Eignungsprüfung, gem. § 59 I LHG Baden-Württemberg d.h. Meisterprüfung (HwO) o.ä. berufliche Fortbildung (z.B. Fachwirt IHK) in einem fachlich entsprechenden Bereich und Beratungsgespräch oder mit Eignungsprüfung, gem. § 59 II LHG Baden-Württemberg, d.h. abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem fachlich entsprechenden Bereich und in der Regel eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich.Erfahrungen & Bewertungen
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