Zulassungsvoraussetzungen
Es kann zugelassen werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur)
- Fachhochschulreife
- mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie Berufserfahrung von mindestens drei Jahren plus Eignungsprüfung
- erfolgreiches Auswahlverfahren
- Meisterbrief oder Technikerabschluss
Ausländische Bewerber:innen müssen eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH oder TestDaF) vorweisen.
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