Zulassungsvoraussetzungen
Notwendig:
Für den Studienbeginn benötigen Sie ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer anerkannten Hochschule gemäß Landeshochschulgesetz BW und eine mindestens einjährige qualifizierte Berufspraxis.
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Es bestehen mehrere Nachweismöglichkeiten, wie z.B.
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang),
- C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen),
- TestDaF-Niveau 4 (Test Deutsch als Fremdsprache)
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Empfohlene Kenntnisse:
- Fundierte Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere in Bezug auf das selbstständige Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten.
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Studium oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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