Zulassungsvoraussetzungen
Notwendig:
Voraussetzungen für die Einschreibung in den konsekutiven Masterstudiengang Künstliche Intelligenz ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in Informatik, Wirtschaftsinformatik oder ein gleichwertiger Abschluss.
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Es bestehen mehrere Nachweismöglichkeiten, wie z.B.
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang),
- C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen),
- TestDaF-Niveau 4 (Test Deutsch als Fremdsprache)
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Empfohlene Kenntnisse:
- Sichere Kenntnisse der höheren Mathematik und Statistik.
- Fundierte Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere in Bezug auf das selbstständige Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten.
- Sichere Kenntnisse in mindestens einer Programmiersprache und in den Grundlagen der Informatik.
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe C1 gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER).
- Im Rahmen des Propädeutikums A können fehlende empfohlenen Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden.

Studienberatung
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