Zulassungsvoraussetzungen
Angesprochen sind Pionierinnen und Pioniere, die gemeinsam mit aufgeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Institutionen oder in eigenen Projekten neue Tätigkeitsfelder erschließen und aufbauen. Zulassungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Pflege- oder Hebammenausbildung sowie ein Bachelorabschluss oder ein Diplom im Bereich der Pflege.
Bewerben können sich
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger,
- Altenpflegerinnen und -pfleger oder
- Hebammen,
die zusätzlich ein Studium absolviert haben, wie zum Beispiel:
- Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft,
- Soziologie oder Soziale Arbeit,
- Psychologie,
- Public Health oder Ähnliches.
Für das Wintersemester: 01.11. – 31.07.
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