Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind:
1. Nachweis eines künstlerischen, kunsttherapeutischen oder kunstpädagogischen Hochschulabschlusses. Im Ausnahmefall können medizinische, psychologische oder pädagogische (sonder-, sozial- oder heilpädagogische) Studienabschlüsse als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium gelten, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine künstlerische Eignung im Zulassungsverfahren nachweist.
2. Praxiserfahrungen (auch Hospitationen) in einem kunsttherapeutischen oder verwandten sozialen Arbeitsfeld im Umfang von insgesamt vier Wochen (80Std.)
3. Feststellung der Eignung im Rahmen der Zulassungsprüfung.
4. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber: Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, die durch ein anerkanntes Sprachzeugnis (z.B.TestDaF4/DSH2) formell nachgewiesen werden müssen.
Studienberatung
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