Ich würde gerne berufsbegleitend studieren. Kann ich die Gebühren bei der Steuererklärung irgendwie geltend machen? Wie verhält sich das an einer Privatuni?
MfG
MfG
vor etwa 5 Monaten
·
#22 Beste Antwort
Hallo Daniel.
Ja, das ist möglich und unabhängig von privat oder staatlich. Es verhält sich wie folgt:
Für verbindliche Details fragst du natürlich am besten einen Steuerberater. 🧐
Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Infos seitens der Hochschulen. Bspw.:
Möchtest du per Fernstudium studieren? Dann kann ich dir den folgenden Artikel empfehlen:
https://www.fernstudi.net/magazin/10955
Mit freundlichen Grüßen
Ja, das ist möglich und unabhängig von privat oder staatlich. Es verhält sich wie folgt:
- Als Erstausbildung fällt das unter private Lebensführung bzw. Sonderausgaben, bis maximal 6.000 € pro Jahr.
- Als Zweitausbildung fällt das unter berufliche Ausgaben bzw. Werbungskosten. (Hier, bei dir, der Fall)
- Zu den Kosten zählt auch, was unmittelbar für das Studium angeschafft wurde, ausdrücklich dafür genutzt wird und Kosten verursacht oder dafür einmalig oder wiederholt aufgewendet werden muss.
- Kosten, die durch ein Stipendium, Eltern oder Andere (z.B. Arbeitgeber) übernommen wurden können nicht geltend gemacht werden.
Für verbindliche Details fragst du natürlich am besten einen Steuerberater. 🧐
Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Infos seitens der Hochschulen. Bspw.:
- IU Internationale Hochschule: https://www.iu.de/finanzielles/finanzierung/steuerliche-absetzbarkeit/
- AKAD University: https://www.akad.de/finanzierung/steuerliche-vorteile-absetzbarkeit/
- Wilhelm Büchner Hochschule: https://www.wb-fernstudium.de/magazin/ratgeber/finanzierung/studiengebuehren-von-der-steuer-absetzen.html
Möchtest du per Fernstudium studieren? Dann kann ich dir den folgenden Artikel empfehlen:
https://www.fernstudi.net/magazin/10955
Mit freundlichen Grüßen
vor etwa 5 Monaten
·
#22 Beste Antwort
Hallo Daniel.
Ja, das ist möglich und unabhängig von privat oder staatlich. Es verhält sich wie folgt:
Für verbindliche Details fragst du natürlich am besten einen Steuerberater. 🧐
Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Infos seitens der Hochschulen. Bspw.:
Möchtest du per Fernstudium studieren? Dann kann ich dir den folgenden Artikel empfehlen:
https://www.fernstudi.net/magazin/10955
Mit freundlichen Grüßen
Ja, das ist möglich und unabhängig von privat oder staatlich. Es verhält sich wie folgt:
- Als Erstausbildung fällt das unter private Lebensführung bzw. Sonderausgaben, bis maximal 6.000 € pro Jahr.
- Als Zweitausbildung fällt das unter berufliche Ausgaben bzw. Werbungskosten. (Hier, bei dir, der Fall)
- Zu den Kosten zählt auch, was unmittelbar für das Studium angeschafft wurde, ausdrücklich dafür genutzt wird und Kosten verursacht oder dafür einmalig oder wiederholt aufgewendet werden muss.
- Kosten, die durch ein Stipendium, Eltern oder Andere (z.B. Arbeitgeber) übernommen wurden können nicht geltend gemacht werden.
Für verbindliche Details fragst du natürlich am besten einen Steuerberater. 🧐
Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Infos seitens der Hochschulen. Bspw.:
- IU Internationale Hochschule: https://www.iu.de/finanzielles/finanzierung/steuerliche-absetzbarkeit/
- AKAD University: https://www.akad.de/finanzierung/steuerliche-vorteile-absetzbarkeit/
- Wilhelm Büchner Hochschule: https://www.wb-fernstudium.de/magazin/ratgeber/finanzierung/studiengebuehren-von-der-steuer-absetzen.html
Möchtest du per Fernstudium studieren? Dann kann ich dir den folgenden Artikel empfehlen:
https://www.fernstudi.net/magazin/10955
Mit freundlichen Grüßen
Noch keine Antworte.
Schreibe du die erste Antwort!
Schreibe du die erste Antwort!