Freitag, 24. November 2023
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Ich würde gerne berufsbegleitend studieren. Kann ich die Gebühren bei der Steuererklärung irgendwie geltend machen? Wie verhält sich das an einer Privatuni?
MfG
Beste Antwort
Hallo Daniel.

Ja, das ist möglich und unabhängig von privat oder staatlich. Es verhält sich wie folgt:

  • Als Erstausbildung fällt das unter private Lebensführung bzw. Sonderausgaben, bis maximal 6.000 € pro Jahr.
  • Als Zweitausbildung fällt das unter berufliche Ausgaben bzw. Werbungskosten. (Hier, bei dir, der Fall)
  • Zu den Kosten zählt auch, was unmittelbar für das Studium angeschafft wurde, ausdrücklich dafür genutzt wird und Kosten verursacht oder dafür einmalig oder wiederholt aufgewendet werden muss.
  • Kosten, die durch ein Stipendium, Eltern oder Andere (z.B. Arbeitgeber) übernommen wurden können nicht geltend gemacht werden.

Für verbindliche Details fragst du natürlich am besten einen Steuerberater. 🧐

Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Infos seitens der Hochschulen. Bspw.:

  1. IU Internationale Hochschule: https://www.iu.de/finanzielles/finanzierung/steuerliche-absetzbarkeit/
  2. AKAD University: https://www.akad.de/finanzierung/steuerliche-vorteile-absetzbarkeit/
  3. Wilhelm Büchner Hochschule: https://www.wb-fernstudium.de/magazin/ratgeber/finanzierung/studiengebuehren-von-der-steuer-absetzen.html

Möchtest du per Fernstudium studieren? Dann kann ich dir den folgenden Artikel empfehlen:
https://www.fernstudi.net/magazin/10955

Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort
Hallo Daniel.

Ja, das ist möglich und unabhängig von privat oder staatlich. Es verhält sich wie folgt:

  • Als Erstausbildung fällt das unter private Lebensführung bzw. Sonderausgaben, bis maximal 6.000 € pro Jahr.
  • Als Zweitausbildung fällt das unter berufliche Ausgaben bzw. Werbungskosten. (Hier, bei dir, der Fall)
  • Zu den Kosten zählt auch, was unmittelbar für das Studium angeschafft wurde, ausdrücklich dafür genutzt wird und Kosten verursacht oder dafür einmalig oder wiederholt aufgewendet werden muss.
  • Kosten, die durch ein Stipendium, Eltern oder Andere (z.B. Arbeitgeber) übernommen wurden können nicht geltend gemacht werden.

Für verbindliche Details fragst du natürlich am besten einen Steuerberater. 🧐

Ansonsten verweise ich gerne noch auf die Infos seitens der Hochschulen. Bspw.:

  1. IU Internationale Hochschule: https://www.iu.de/finanzielles/finanzierung/steuerliche-absetzbarkeit/
  2. AKAD University: https://www.akad.de/finanzierung/steuerliche-vorteile-absetzbarkeit/
  3. Wilhelm Büchner Hochschule: https://www.wb-fernstudium.de/magazin/ratgeber/finanzierung/studiengebuehren-von-der-steuer-absetzen.html

Möchtest du per Fernstudium studieren? Dann kann ich dir den folgenden Artikel empfehlen:
https://www.fernstudi.net/magazin/10955

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