Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen sind:
- ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss gemäß Landeshochschulgesetz BW (s.u.)
- eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel zwei Jahren sowi
- personalwirtschaftliche Grundkenntnisse im Rahmen des Erststudiums, einer Qualifizierung oder einer praktischen Tätigkeit.
Notwendig ist ein Abschluss als:
- Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau mit dem Studienschwerpunkt im Personalbereich
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin mit dem Studienschwerpunkt im Personalbereich
- Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Personalwesen
- oder Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Personalwesen
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