Zulassungsvoraussetzungen
Alle Master-Studiengänge der FHDW bauen auf einem fachlich passenden Bachelor-Abschluss oder Diplom auf. Grundsätzlich zwei Jahre betriebswirtschaftlich ausgerichtete berufliche Erfahrung nach Erlangung des ersten Hochschulabschlusses, mindestens aber eine einjährige Berufserfahrung (abhängig von verschiedenen Kriterien) gemäß der Niveaustufe B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Nachweis über Zeugnisse, Fremdsprachüberprüfung, längere Auslandsaufenthalte in englischsprachigen Organisationen bzw. Ländern oder externe Sprachtests. Bei fehlendem Nachweis wird im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens ein Sprachtest durchgeführt. Erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsgespräch.
Studienberatung
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