Zulassungsvoraussetzungen
Zugang zum Bachelor-Studium hat, wer
- die allgemeine Hochschulreife oder
- die fachgebundene Hochschulreife oder
- die Fachhochschulreife nachweist (§ 49 Abs. 1 HG NRW). Zugang zum Studium hat auch, wer eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen kann oder
- sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat (§ 49 Abs. 2 bis 4 HG NRW).
- Voraussetzung für den Zugang zum dualen Bachelor-Studiengang
"Bankwirtschaft" ist darüber hinaus der Nachweis eines Studien- und Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungspartner der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.
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