Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung ist eine Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächsHSFG nachzuweisen. Das heißt, grundsätzlich wird benötigt:
- die allgemeine Hochschulreife
- die Fachhochschulreife oder
- die fachgebundene Hochschulreife (im Bereich Wirtschaft o.Ä.).
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