Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Masterstudium Berufspädagogik müssen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem Studium mit mindestens 180 CP oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen.
Für die Zulassung zu den einzelnen Schwerpunkten sind zusätzlich nachfolgende Kriterien zu erfüllen:
Für den Schwerpunkt Bildungswissenschaften Pflege, Gesundheit bzw. Soziale Arbeit:
- Erster akademischer Abschluss an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule oder ein vergleichbarer Abschluss mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung aus den genannten Bereichen sowie
- fachwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von 36 CP aus den genannten Bereichen.
Für den Schwerpunkt Bildungswissenschaften Wirtschaft bzw. Technik:
- Erster akademischer Abschluss an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule oder ein vergleichbarer Abschluss.
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