Zulassungsvoraussetzungen
Variante 1:
- B.A. in Theologie mit mindestens 240 Creditpunkten (= 4 Studienjahre).
- einschließlich einer Sprachprüfung in Griechisch (diese kann ggf. auch an der EH Tabor abgelegt werden).
- mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen.
- eine anschließende Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
Weitere Regelungen:
- Bei einer Gesamtnote unter 2,5 muss eine Eignungsprüfung absolviert werden.
- Wenn der vorausgehende B.A. weniger als 240 CP umfasste, muss eine mind. zweijährige Berufspraxis vor der ersten Modulbelegung nachgewiesen werden. Außerdem muss eine Eignungsprüfung absolviert werden
- An der EH Tabor kann auch eine vorbereitende Qualifizierung erfolgen (inkl. Eignungsprüfung).
Variante 2:
- Fachhochschulzugangsberechtigung nach § 54 des Hessischen Hochschulgesetzes.
- Berufsausbildung im theologisch-religionspädagogischen Bereich und eine anschließende mehrjährige Berufspraxis in einer entsprechenden Tätigkeit
- Nachweis von Kenntnissen des neutestamentlichen Griechisch
- Bestehen einer Eignungsprüfung, die dem Nachweis dient, dass ein Bewerber Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Niveau eines B.A.-Abschluss nachweist und in der Lage ist, an einem Masterstudiengang teilzunehmen.
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