Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife (unter bestimmten Bedingungen) und bestandene Zugangsprüfung oder
- Nachweis einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung und ggfs. bestandene Zugangsprüfung sowie
- praktische Erfahrungen im Bereich der Behindertenhilfe und/oder Kinder- und Jugendhilfe.
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