Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens oder nachgewiesener Bachelor- oder vergleichbarer Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW im Studiengang Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Medizinökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Medienwirtschaft oder vergleichbarer Studiengänge mit einer Mindestnote von 3,0 oder erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Nachweis von 240 ECTS, die im Rahmen eines der o. g. Studiengänge und ggf. zusätzlich durch Berufspraxis erworben wurden Nachweis einschlägiger Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht (z. B. durch Nachweis einer entsprechenden Prüfungsleistung im Erststudium). Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann für Leistungen, die von einem Bewerber in seiner vorangegangenen beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu 60 ECTS auf die geforderten 240 ECTS anrechnen. Diese Leistungen müssen mit den Qualifikationszielen des Studiengangs im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen. Die Anrechnungsvoraussetzungen sind individuell festzustellen; eine pauschale Anrechnung von Berufserfahrung findet nicht statt. 60 ECTS entsprechen 1.500 nachzuweisenden Arbeitsstunden (60 ECTS x 25 Stunden). Die Berufserfahrung muss sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. Hierzu zählen auch berufliche Zeiten, die vor dem Abschluss des Erststudiums erbracht wurden, so z. B. auch Praktika bei StB-/WP-Gesellschaften während des Erststudiums oder entsprechende vorangegangene Ausbildungszeiten im steuerlichen Bereich. Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder den Nachweis der Goethe-Institute, wobei mindestens die Grundstufe 3 erreicht werden muss.Details
Mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) des von der ZEvA akkreditierten Masterstudiengangs Steuerrecht der RFH schaffen Sie sich optimale Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt. Das Angebot steuerrechtlich versierter Betriebs- und Volkswirte, Wirtschaftsjuristen, Finanzwirte und Juristen ist auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering, sodass die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt.
Das Konzept des Masterstudiengangs orientiert sich an fünf fachlichen Qualifikationszielen:
Studienberatung
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