Steuerrecht, Master of Laws

Berufsbegleitender Studiengang @ Rheinische Hochschule Köln 

Lesen Sie hier alles zum berufsbegleitenden Studium Steuerrecht mit Abschlussziel Master of Laws (LL.M.). Der Studiengang wird angeboten vom Anbieter Rheinische Hochschule Köln mit Sitz in Köln. Fragen zum Studium? Nutzen Sie die Studienberatung und schreiben Sie Ihre Frage oder Bewertung unten in die Kommentare.

Auf einen Blick

Anbieter Rheinische Hochschule Köln, Fachhochschule mit Sitz in Köln
Die Rheinische Hochschule Köln (RH Köln) ist eine private, gemeinnützige Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit Sitz in Köln und Teil des Verbunds der Rheinischen Stiftung für Bildung. Sie bietet an vier Standorten über 30 Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Ingenieurwesen, Wirtschaft, Psychologie & Recht, Medien, Marketing & Innovation sowie Medizinökonomie & Gesundheit an. Die Hochschule zählt rund 6000 Studierende und verfügt über mehrere Forschungsinstitute, die praxisnahe Projekte fördern.
Fachrichtung Rechtswissenschaften
Abschluss Master of Laws (LL.M.)
Dauer 3 Semester
ECTS 90 Credit-Points
Unterrichtssprache Deutsch
Studieninhalte Rechnungslegung, Handels- und Steuerbilanzrecht, Internationale Rechnungslegung (IFRS), Einkommensteuerrecht, Besteuerung der Gesellschaften, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht, Personengesellschaften, AO, FGO und Verfahrensrecht, Berufsfeldbezogenes Praktikum I (anrechenbar), Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht, Umsatzsteuerrecht, Umstrukturierungen/Konzernbesteuerung, Umwandlungsrecht/Umwandlungssteuerrecht, Konzernsteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Berufsfeldbezogenes Praktikum II (anrechenbar), Master-Thesis
Studienort Köln
Kursstart Wintersemester oder Sommersemester
Kosten
ab 499 € monatlich
ab 17964 € insgesamt
Mehr Infos Anbieterprofil anzeigen

Zulassungsvoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens oder nachgewiesener Bachelor- oder vergleichbarer Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW im Studiengang Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Medizinökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Medienwirtschaft oder vergleichbarer Studiengänge mit einer Mindestnote von 3,0 oder erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Nachweis von 240 ECTS, die im Rahmen eines der o. g. Studiengänge und ggf. zusätzlich durch Berufspraxis erworben wurden Nachweis einschlägiger Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht (z. B. durch Nachweis einer entsprechenden Prüfungsleistung im Erststudium). Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann für Leistungen, die von einem Bewerber in seiner vorangegangenen beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu 60 ECTS auf die geforderten 240 ECTS anrechnen. Diese Leistungen müssen mit den Qualifikationszielen des Studiengangs im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen. Die Anrechnungsvoraussetzungen sind individuell festzustellen; eine pauschale Anrechnung von Berufserfahrung findet nicht statt. 60 ECTS entsprechen 1.500 nachzuweisenden Arbeitsstunden (60 ECTS x 25 Stunden). Die Berufserfahrung muss sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. Hierzu zählen auch berufliche Zeiten, die vor dem Abschluss des Erststudiums erbracht wurden, so z. B. auch Praktika bei StB-/WP-Gesellschaften während des Erststudiums oder entsprechende vorangegangene Ausbildungszeiten im steuerlichen Bereich. Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder den Nachweis der Goethe-Institute, wobei mindestens die Grundstufe 3 erreicht werden muss.

Details

Mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) des von der ZEvA akkreditierten Masterstudiengangs Steuerrecht der RFH schaffen Sie sich optimale Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt. Das Angebot steuerrechtlich versierter Betriebs- und Volkswirte, Wirtschaftsjuristen, Finanzwirte und Juristen ist auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering, sodass die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt.

Das Konzept des Masterstudiengangs orientiert sich an fünf fachlichen Qualifikationszielen:

Wissensvertiefung und Wissensverbreiterung in den Bereichen Handels- und Steuerbilanzrecht, Allgemeines Steuer- und Verfahrensrecht, Besonderes Steuerrecht und Internationales Recht Eigenständige und praxisorientierte Anwendung und Bewertung der gesetzlichen Grundlagen des Steuerrechts Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung komplexer Unternehmensumstrukturierungen durchführen können Die Steuerbelastung aufgrund umfassender und vertiefter Fach- und Methodenkenntnisse optimieren können Beurteilung der steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Betätigungen leisten können

Studienberatung

Fragen zum Studium Steuerrecht? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Rheinische Hochschule Köln oder die Redaktion wird Ihnen antworten.

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