Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium dieses Masterstudienganges ist berechtigt, wer
einen Bachelor-Abschluss oder einen anderen Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW im Studiengang Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Finanzwirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Medizinökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Medienwirtschaft oder in vergleichbaren Studiengängen mit einer Mindestnote von 3,0 und einen ECTS-Rahmen von 240 CP erworben hatoder
in Rechtswissenschaften das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hatund
Zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr nachweist. Der Juristische Vorbereitungsdienst gilt als einschlägige berufspraktische Erfahrung. Die Berufserfahrung muss sich im Wesentlichen auf das Gebiet Compliance und/oder Corporate Security erstrecken. Es sollen Kenntnisse in der juristischen Methodenlehre und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nachgewiesen werden. Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann für Leistungen, die von einem/einer Bewerber/Bewerberin in seiner/ihrer beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu maximal 60 CP auf die geforderten 240 CP anrechnen. 60 CP entsprechen 1.500 nachzuweisenden Arbeitsstunden (60 CP x 25 Stunden). Bewerberinnen und Bewerber müssen dazu in ihrem Bewerbungsschreiben schlüssig darlegen, hinsichtlich welcher der zentralen Qualifikationsziele des Studiengangs ihre bisherige berufliche Erfahrung als vorbereitend anerkannt werden soll. Die Anrechnungsvoraussetzungen sind in jedem Einzelfall individuell festzustellen; eine pauschale Anrechnung von Berufserfahrung findet nicht statt. Bei Bedarf kann die Hochschule ein Klärungsgespräch mit der Bewerberin / dem Bewerber durchführen. Über die Anerkennung kann im Einzelfall die Studiengangsleitung entscheiden.Details
Der Studiengang verfolgt das Ziel, vertiefte Kenntnisse im Bereich Compliance und Unternehmenssicherheit zu verschaffen, und soll daher detailliertes und kritisches Verständnis auf dem neuesten Stand des Wissens in Bereich Compliance und Security begründen. Sowohl instrumentale als auch systemische Kompetenzen sollen vermittelt werden.
Der Master of Laws ist so konzipiert, dass allen Absolventinnen und Absolventen der wirtschaftsrechtlichen, rechtswissenschaftlichen Studiengänge Zugang gewährt werden kann. Er soll ebenfalls für Absolventinnen und Absolventen betriebswirtschaftlicher und entsprechender hybrider Studiengänge mit nachweisbaren theoretischen und praktischen Kenntnissen im Compliance bzw. Sicherheitsbereich geöffnet werden.
Darüber hinaus fokussiert sich der beantragte Studiengang nicht nur auf Compliance und Unternehmenssicherheit, sondern soll gerade auch besondere Kenntnisse in Spezialbereichen, wie z. B. Fraud Management, schaffen.
Berufsbild
Klassische Tätigkeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen sind Rechtsabteilungen, Compliance- und Sicherheitsabteilungen, aber auch Finanz-, Vertriebs- und Personalabteilungen von Unternehmen, in denen sich unterschiedlichste compliance- und sicherheitsbezogene Fragen stellen. Größere Konzerne stellen Wirtschaftsjuristen ebenso ein wie kleinere und mittlere Betriebe. Von Banken und Kreditinstituten, Versicherungen, vom Handel, von Unternehmens- und Personalberatungen, in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung und von Verbänden werden akademisch ausgebildete Compliance- und Sicherheitsexperten gesucht.
Qualifikationsziele
Der Studiengang orientiert sich an fünf fachlichen Qualifikationszielen:
Studienberatung
Fragen zum Studium Compliance and Corporate Security? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Rheinische Hochschule Köln oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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