Zulassungsvoraussetzungen
Für dieses Master-Studium benötigen Sie
einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,9 in einem fachlich eng verwandten Studiengang.Eine fehlende fachliche Nähe zum Master-Studiengang kann eventuell in Form von individuellen Aufbauleistungen studienbegleitend hergestellt werden. Die Aufbauleistungen werden aufgrund Ihrer eingereichten Unterlagen vom Studiengangsleiter festgelegt und im Zulassungsbescheid ausgewiesen. Aufbauleistungen sind bis zum Beginn der Master-Thesis nachzuweisen.
Studierende, die aus einem sechssemestrigen Bachelor-Studiengang in einen dreisemestrigen Master-Studiengang wechseln, müssen Aufbauleistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten studienbegleitend erbringen.
Studienberatung
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