Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Abschluss als Industrie- oder Handwerksmeister
- Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin
- Berufliche Qualifikation: Nach mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf haben qualifizierte Personen Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen. Alle sonstig beruflich Qualifizierten haben nach einem erfolgreichen Probestudium Zugang zu den Studiengängen.
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