Zulassungsvoraussetzungen
Für konsekutive Masterstudiengänge gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Fachgleiches grundständiges Studium (Bachelor, Diplom, Magister) mit 210 ECTS-Punkten oder ein gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss.
- Eine Zulassung kann auch bei einem fachähnlichen Abschluss (mindestens 90 ECTS-Punkte in fachrelevanten Inhalten) oder weniger ECTS-Punkten (mindestens 180 ECTS-Punkte) erfolgen.
- Hochschulabsolvent*innen mit weniger als 210 ECTS-Punkten oder einem fachähnlichen Abschluss müssen sich durch ein Vorkursprogramm nachqualifizieren, um die Zulassungsvoraussetzungen vollumfänglich zu erfüllen.
Der Masterstudiengang kann ohne NC studiert werden.
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