Zulassungsvoraussetzungen
Notwendig:
Für die Einschreibung in den konsekutiven Masterstudiengang Informatik benötigen Sie ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit 180 ECTS in
- Informatik
- Wirtschaftsinformatik oder
- Medizininformatik oder
- einen gleichwertigen Abschluss.
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Es bestehen mehrere Nachweismöglichkeiten, wie z. B.
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- TestDaF-Niveau 4 (Test Deutsch als Fremdsprache)
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Empfohlene Kenntnisse:
- Sichere Kenntnisse der höheren Mathematik und Statistik.
- Fundierte Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere in Bezug auf das selbstständige Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten.
- Sichere Kenntnisse in mindestens einer Programmiersprache und in den Grundlagen der Informatik.
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Für die Studiengangsversion mit 90 ECTS: Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf (SQF61).
- Im Rahmen des Propädeutikums können fehlende empfohlenen Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden.
- In der Studiengangsversion mit 90 ECTS wird empfohlen, das im Propädeutikum hinterlegte Modul Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf (SQF61) zusätzlich zum verpflichtenden Curriculum zu absolvieren.
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