Zulassungsvoraussetzungen
Die allgemeine Hochschulreife oder
Eine Fachhochschulreife, die bundesweit anerkannt ist (bitte beachte, dass z. B. bei einem Abschluss des BK I und II in Baden-Württemberg ein einschlägiges sechsmonatiges Praktikum erforderlich sein kann, um eine bundesweite Anerkennung zu erreichen) oder
Eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige gem. § 70 ThürHG
Nachweis Sprachniveau deutsch C1 (für internationale Studienbewerber)
Bestehender Vertrag mit einer staatlich anerkannten SRH Fachschule für Physiotherapie in Leverkusen, Karlsruhe oder Stuttgart
Studierende haben die Möglichkeit, bis zu 60 CP durch eine erfolgreich absolvierte Einstufungsprüfung nachzuweisen und damit die Zugangsberechtigung für das zweite bzw. dritte Semester zu erwerben. Abweichend von den Regelungen zur Einstufungsprüfung können fachschulische Inhalte im Umfang von maximal 60 CP pauschal anerkannt werden, wenn die Kompetenzziele der aufgeführten Module an einer der kooperierenden SRH Fachschulen erworben wurden.

Studienberatung
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