Zulassungsvoraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung. Allgemeine Hochschulreife sowie Nachweis über ein sechsmonatiges Pflegepraktikum (absolvierbar in Krankenhäusern und teilweise auch z.B. in Altenheimen, Behindertenheimen oder im Rettungsdienst). Dieses Pflegepraktikum muss erst bei der Immatrikulation abgeschlossen sein. Änderung: Zwei Monate des sechsmonatigen Krankenpflegepraktikums können Sie auch in einem Forschungsbereich (vollkommen freie Wahl) absolvieren. So ist z.B. folgende Kombination möglich: 3 Monate Krankenpflegepraktikum im Krankenhaus nach den Bestimmungen des Landesprüfungsamtes, zwei Monate in einem Forschungsbereich und 1 Monat Altenpflegeheim. Dies ist aber nur ein Beispiel. Persönlichkeit statt Numerus Clausus.
Für die Bewerbung zum Sommersemester: 01.06. – 15.07.
Für die Bewerbung zum Wintersemester: 01.12. – 01.02.
Details
Der Modellstudiengang Medizin an der Universität Witten/Herdecke wurde im Jahr 2000 staatlich anerkannt und unterliegt der Approbationsordnung für Ärzte. Das Studium dauert insgesamt sechs Jahre und drei Monate und umfasst eine Erste Studienphase (erstes und zweites Studienjahr), eine Zweite Studienphase (drittes bis fünftes Studienjahr) sowie das Praktische Jahr im sechsten Jahr. Die zentrale Lehr- und Lernform ist das Problemorientierte Lernen (POL). Studierende entscheiden eigenständig, welche Wege zur Lösung medizinischer Problemstellungen einzuschlagen sind und erlernen so lebenslanges Lernen. Neben der fachlichen Ausbildung hat die Pflege der persönlichen Beziehungen zwischen Lehrenden und Studierenden große Bedeutung. Dies trägt zur Stärkung der Persönlichkeit und Förderung der Teamfähigkeit bei.
Ab dem ersten Semester umfasst das Studium praxisorientierte Lernformen, wie Wahrnehmungspraktika, Untersuchungskurse und Blockpraktika in kooperierenden Kliniken, die insgesamt 54 Wochen umfassen. Ein besonderes Merkmal des Studiums in Witten/Herdecke ist die individuelle Planbarkeit, die längere Auslandsaufenthalte und studentische Projekte ermöglicht. Dank eines breitgefächerten Praxisnetzwerks können Studierende verschiedene Versorgungsmodelle und internationale Gesundheitssysteme kennenlernen.
Die wechselseitige Verträglichkeit von traditioneller und alternativer Medizin wird durch Begleitstudienangebote zu Anthroposophischer Medizin, Traditioneller Chinesischer Medizin und Homöopathie gefördert. Das Studium fundamentale rundet die Ausbildung ab, indem es Reflexionsräume für ethische, soziale und gesellschaftliche Fragstellungen in medizinischer Praxis öffnet.
Studienberatung
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ich bin sehr an der Uni Witten interessiert. Einzig das Pflegepraktikum lässt mich etwas zögern; wenn ich im Sommer mein Abitur bekomme und mich schon für das kommende Wintersemester bewerben möchte, dann müsste ich das Praktikum ja bereits während der Abiturzeit anfangen, das wäre ganz schön viel... Bzw. ist die Bewerbung so überhaupt schon möglich? Schließlich ist von Juni (Erhalt des Abiturs) bis zum Semsterbeginn ja nicht so viel Zeit.
MfG
ich interessiere mich für das Medizinstudium in Witten / Herdecke.
Ich habe den BFD im Bereich Hausnotruf / Krankentrabsport abgeleitet.
In der Beschreibung des notwendigen Pflegepraktikums steht, dass dies max. 3 Monate angerechnet wird.
Heißt dies jetzt, dass 3 Monate angerechnet werden oder nicht?
M.E. ist das wichtig für die Bewerbung um einen Praktikumsplatz bzw. die Dauer um die ich mich bewerben muss.
1. Keine Anrechnung - 6 Monate
2. Anrechnung 3 Monate - 3 Monate
3. Anrechnung zwischen 1 und 3 Monaten - x Monate?
Danke und viele Grüße
vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr damit verbundenes Interesse an derUW/H!
Das Humanmedizinstudium bei uns ist ein Vollzeitstudium und daher ist es leider nicht möglich, berufsbegleitend zu studieren. Ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist nur nach bestandenem Physikum für das 5. Semester möglich. Ansonsten beginnen alle Studierendenim 1. Semester. Eine Anerkennung von einzelnen Scheinen aus anderen Studiengängen ist leider nicht möglich.
Bei weiteren Fragen dazu können Sie sich jederzeit gern an unsere Kolleg:innen vom Bewerbungsbüro wenden […].
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Viele Grüße aus Witten
Bezüglich Ihrer Frage, ob Sie auch nach zwei Semestern im Studiengang Biomedizin das Praktikum absolvieren müssen, lautet die Antwort: Ja, das Praktikum ist eine Voraussetzung, um im Studiengang Humanmedizin immatrikuliert zu werden. Es muss vor der Immatrikulation abgeschlossen sein.
ich bin sehr an einem Medizinstudium an der Uni Witten interessiert. Besteht die Möglichkeit ein FSJ im Krankenhaus oder in einer Uniklinik als Pflegepraktikum anrechnen zu lassen?
Und führt die Uni einen internen Test zur Eigung eines Medizinstudiums durch?
Mit freundlichen Grüßen
ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) kann angerechnet werden, wenn Sie es mind. 6 Monate im Pflegebereich absolviert haben. Wenn Sie Ihr FSJ beispielsweise im Rettungsdienst absolvierten, sind bis zu 3 Monaten anrechenbar.
Zu Teil 2 Ihrer Frage: ein interner Test in Form einer Klausur o. ä. wird nicht durchgeführt. Wenn Sie das Auswahlverfahren durchlaufen haben, folgt ein Bewerbungsgespräch.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse an der Uni Witten/Herdecke.
Vor der Immatrikulation müssen Sie ein sechsmonatiges Pflegepraktikum absolviert haben. Es kann in mehreren Abschnitten abgeleistet werden, wobei der einzelne Abschnitt einen Monat (mindestens 30 Kalendertage) betragen muss.
Mindestens drei Monate des Praktikums müssen in einem staatlichen oder staatlich anerkannten Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand auf einer bettenführenden Krankenpflegestation abgeleistet werden (siehe "Krankenpflegedienst" Landesprüfungsamt NRW).
Ein Praktikum in einer Arztpraxis wird nicht anerkannt.
Bei Fragen dazu oder wenn Sie Unterstützung bei der Praktikumssuche benötigen, dann wenden Sie sich gern jederzeit an unser Bewerbungsbüro […].
Viele Grüße aus Witten
aktuell befinde ich mich in der Ausbildung zur OTA und möchte zum Sommersemester 22 mich an der Uni bewerben. In dieser Zeit werde ich meinen gelernten Beruf ausführen. Gibt es Möglichkeiten das Pflegepraktikum mit Arbeitszeit anrechnen zu lassen oder an Wochenenden Stunden zu absolvieren? Wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich nur noch zwei Monate Pflegepraktikum, ist das richtig?
Ich habe mir die erforderlichen Tätigkeiten während
des Pflegepraktikums in der Liste der Uni angeschaut. Während meiner dreijährigen Ausbildung zur OTA habe sehr viele davon erlernt und auch einige Wochen in der stationären Pflege verbracht. Mir ist deshalb nicht klar, warum diese hochwertige Ausbildung nicht einem sechsmonatigem Pflegepraktikum gleichzusetzen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Vorgaben des Landes NRW
. Entsprechend können Ihnen für Ihre OTA-Ausbildung 3 Monate anerkannt werden.
Falls sie während dieser Ausbildung ein mindestens vierwöchiges Krankenpflegepraktikum absolviert haben, kann das bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises mit einem weiteren Monat angerechnet werden.
Ansonsten können Sie die restlichen 3 Monate vor Studienantritt in einem staatlichen oder staatlich anerkannten Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand auf einer bettenführenden Krankenpflegestation ableisten.
ich habe eine kurze Frage zu der Zulassungsvoraussetzung. Habe ich die Möglichkeit, mich dennoch vorher schon auf das Semester zu bewerben oder erst wenn das Pflegepraktikum vollständig abgeschlossen ist.
MfG
ich bin an einem Medizin Studium interessiert und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Informationen geben würden.ich wollte in diesem semester (Sommersemester 2018) anfangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rigerta
welche Informationen benötigen Sie genau? Zulassungsvoraussetzungen etc. können Sie oben und auch auf der Website der Hochschule nachlesen.
meine Tochter ist an einem Medizin Studium interessiert und wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns ausführliche Informationen und Voraussetzungen geben würden.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Christos Tsironis
DaF Lehrer
Für den Studiengang gibt es eine örtliche Zulassungsbeschränkung.
Notwendig ist der Nachweis über ein sechsmonatiges Pflegepraktikum (absolvierbar in Krankenhäusern und teilweise auch z.B. in Altenheimen, Behindertenheimen oder im Rettungsdienst). Zwei Monate des sechsmonatigen Krankenpflegepraktikums können Sie auch in einem Forschungsbereich (vollkommen freie Wahl) absolvieren. So ist z.B. folgende Kombination möglich: 3 Monate Krankenpflegepraktikum im Krankenhaus nach den Bestimmungen des Landesprüfungsamtes, zwei Monate in einem Forschungsbereich und 1 Monat Altenpflegeheim.
Weitere Informationen zur Zulassung, zur Zulassungsbeschränkung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie direkt auf der Website der Hochschule, der Universität Witten/Herdecke.