Zulassungsvoraussetzungen
Um den Studiengang direkt belegen zu können, benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
Haben Sie kein Abitur oder Fachabitur?
Dann berechtigen auch anerkannte Fortbildungs- und Fachschulabschlüsse (z. B. Techniker, Meister, Betriebswirt, Fachwirt, Erzieher usw.) in Kombination mit einem Beratungsgespräch zum Studium.
Wenn Sie keinen Fortbildungs- oder Fachschulabschluss vorweisen können, aber über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, dann können Sie nach erfolgreicher Hochschuleignungsprüfung mit dem Studium beginnen.
Deutschkenntnisse von ausländischen Studieninteressierten
Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Es bestehen mehrere Nachweismöglichkeiten, wie z. B.
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- C1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- TestDaF-Niveau 4 (Test Deutsch als Fremdsprache)
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Empfohlene Kenntnisse:
- Mathematik und Statistik
- Englischkenntnisse auf der Niveaustufe „GER-B2“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Je nach gewählter Vertiefung: Grundlagen der Sozialen Arbeit
Im Rahmen des Propädeutikums können fehlende Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden.

Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Studium oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
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