Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium hat Zugang, wer
- gemäß § 49 HG die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder einem vergleichbaren Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen (i.d.R. drei Jahre) nachweisen kann.
Aus Weiterbildungen, anderen Studiengängen und Praxiserfahrungen können wir Leistungen anerkennen. Die Anrechnung von Lernleistung kann sich studienverkürzend auf Studienmodule und das Praktikum auswirken. Wenn dies für Sie von Interesse ist, ergänzen Sie bitte Ihre Bewerbung durch einen formlosen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (Nachweise bitte beilegen).
Details
Das Profil des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Pflegepädagogik basiert auf der Verknüpfung von Bildungswissenschaft, Pflegewissenschaft und Gesundheitswissenschaften. Der Studiengang verbindet Theorie und Praxis des Lehrens, Anleitens und Beratens sowie des Projekt- und Qualitätsmanagements in Weiterbildung und Schulen. Er bereitet wissenschaftlich und sehr praxisnah auf eine Lehrtätigkeit im Gesundheits- und Pflegewesen vor.
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