Zulassungsvoraussetzungen
Zu einem Masterstudiengang der Zeppelin Universität kann auf Antrag zugelassen werden, wer kumulativ die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine entsprechende staatliche Universität erfüllt (§ 70 Absatz 2 Nr. 4; §§ 58, 59, 60 LHG), d.h.:
die Hochschulzugangsberechtigung oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben hat einen ersten Studienabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder ein gleichwertiges Zeugnis erworben hat sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse hat erfolgreich am Auswahlverfahren der Zeppelin Universität teilgenommen hatZum Master-Studiengang General Management wird ein wirtschaftswissenschaftliches Vorpraktikum im Umfang von etwa 240 Stunden zum Studienbeginn erwartet.
Studienberatung
Fragen zum Studium General Management? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Zeppelin Universität oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
or post as a guest