Zulassungsvoraussetzungen
Regelzulassung (Zulassungsmöglichkeit I)
- einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mehr als zweijähriger Regelausbildungszeit
- mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit
- entweder mittlerer Bildungsabschluss und Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, d. h. Vorliegen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Fachkaufleute, Fachwirte und Betriebswirte oder
- schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)
Es gibt weitere Zulassungsmöglichkeiten.
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