Zulassungsvoraussetzungen
Regelzulassung (Zulassungsmöglichkeit I)
einschlägige kaufmännische Berufsausbildung mit mehr als zweijähriger Regelausbildungszeit mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Berufstätigkeit entweder mittlerer Bildungsabschluss und Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, d. h. Vorliegen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Fachkaufleute, Fachwirte und Betriebswirte oder schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)Es gibt weitere Zulassungsmöglichkeiten.
Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Studium oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
or post as a guest