Zulassungsvoraussetzungen Psychologie (M.Sc.)
Voraussetzung zur Aufnahme des Masterstudiums M.Sc. Psychologie ist ein Bachelorabschluss in einem psychologischen oder sozialwissenschaftlichen Studiengang, ein Bachelor in Sozialer Arbeit oder ein gleichwertiger akademischer Abschluss (z.B. Magister oder Diplom). Ist der Bachelorabschluss nicht in einem psychologischen Studiengang erfolgt, ist ein Nachweis von Modulen in Klinischer Psychologie (mind. 6 CP) und Statistik (min. 6 CP) erforderlich. Hierfür bietet die FHM spezielle Brückenkurse an.
Für deine Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Lebenslauf
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, etc.)
- Nachweis eines Hochschulabschlusses
Details
Das Masterstudium der Psychologie vermittelt dir ein tiefes Verständnis für das menschliche Denken und Verhalten. Dieses Wissen ist nicht nur für dein persönliche Wachstum hilfreich, sondern auch für die Interaktion mit anderen Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Die Psychologie bietet Werkzeuge und Techniken, um das Wohlbefinden von Menschen zu verbessern, Beziehungen zu stärken, Stress zu reduzieren und die Lebensqualität zu steigern.
Deine Perspektiven nach dem Studium
Die Zahl der Einsatzgebiete für Psycholog*innen nimmt beständig zu und eröffnet Absolvent*innen des Psychologiestudiums neue Arbeitsfelder. Psycholog*innen finden sich in Personalabteilungen mittelständischer Betriebe, im Bereich Verkehrspsychologie (MPU), in Kliniken, im sozialpädagogischen Bereich, in der Forschung, in der Justiz (Gutachter*innen) oder bei Behörden (Polizeipsycholog*innen, Jugendamt, etc.). Der Masterstudiengang M. Sc. Psychologie ermöglicht dir den Einstieg in verschiedene Berufsfelder, wie beispielsweise Kliniken, Wirtschaftsunternehmen sowie Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Bildungswesen.
Solltest du eine Tätigkeit als psychologische*r Psychotherapeut*in anstreben, ermöglicht dir dieser Studiengang in mehreren Bundesländern in Deutschland den Zugang zur Approbationsausbildung im Rahmen der Übergangsregelung der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Voraussetzung dafür ist, dass du dein Bachelorstudium vor dem 1.9.2020 begonnen hast.
Du qualifizierst dich für Aufgaben als Fach- und Führungskräfte in folgenden Bereichen:
- Polizei & Justiz
- Kliniken
- Beratungsstellen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU)
- Diagnostische Zentren
- Kriseninterventionsstellen
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Personalabteilungen
- Weiterbildungs- & Trainingsinstitute
- Pädagogische Fachrichtungen
- Freie Tätigkeit, z.B. Coaching & Supervision
- für eine Promotion (Erwerb des Dr.-Titels)
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