Zulassungsvoraussetzungen für das Jurastudium an der Bucerius Law School
Der Zugang zum Jurastudium an der Bucerius Law School ist durch ein anspruchsvolles, mehrstufiges Auswahlverfahren geregelt. Ziel ist es, Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, die sowohl über eine hohe fachliche Eignung als auch über ausgeprägte persönliche Kompetenzen verfügen. Das Verfahren stellt sicher, dass motivierte und leistungsbereite Studieninteressierte – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – faire Chancen auf einen Studienplatz erhalten.
Formale Voraussetzungen
Um sich für das Studium bewerben zu können, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, in der Regel das Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Alternativ ist auch eine Bewerbung für beruflich Qualifizierte ohne Abitur möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Hochschulzugangsberechtigung: Abitur oder vergleichbarer Abschluss (z. B. Fachhochschulreife oder internationaler Schulabschluss, sofern anerkannt)
- Jura-Vorstudium: Zum Zeitpunkt des Studienbeginns dürfen Sie nicht mehr als zwei Semester Jura an einer deutschen Hochschule studiert haben. Ein Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Deutschkenntnisse: Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen, da das Studium und das Auswahlverfahren überwiegend auf Deutsch stattfinden.
- Englischkenntnisse: Im Verlauf des Auswahlprozesses ist ein Nachweis über Englischkenntnisse erforderlich. Anerkannt werden gängige Sprachzertifikate.
Bewerbung ohne Abitur: Zugang für beruflich Qualifizierte
Auch ohne Abitur ist ein Studium an der Bucerius Law School möglich, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können (gemäß § 38 Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz). Sie durchlaufen in diesem Fall zusätzlich eine spezielle Eingangsprüfung, die aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.
- Abgeschlossene Berufsausbildung (in einem anerkannten Ausbildungsberuf)
- Mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit nach der Ausbildung
- Erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung (schriftliche und mündliche Prüfung)
Diese Option bietet beruflich qualifizierten Interessierten die Möglichkeit, ihre akademische Laufbahn flexibel zu gestalten.
Mehrstufiges Auswahlverfahren
Die Zulassung zum Studium erfolgt nicht allein nach Abschlussnoten, sondern im Rahmen eines mehrteiligen Auswahlverfahrens, das folgende Schritte umfasst:
- Online-Bewerbung: Einreichen aller erforderlichen Unterlagen im Bewerbungsportal der Bucerius Law School (in der Regel von Dezember bis Mitte Mai).
- Schriftliches Auswahlverfahren: Absolvieren einer Eignungsprüfung, die u. a. logisches Denken, Textverständnis und juristische Grundkompetenzen testet.
- Zusätzliche Eingangsprüfung: Für Bewerbende ohne Abitur – eine schriftliche und eine mündliche Prüfung als weitere Voraussetzung.
- Nachweis der Englischkenntnisse: Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikats spätestens zum Zeitpunkt des mündlichen Auswahlverfahrens.
- Mündliches Auswahlverfahren: Teilnahme an persönlichen Auswahlgesprächen, Präsentationen und Gruppenübungen, bei denen Motivation, Kommunikationsfähigkeit und Reflexionsvermögen beurteilt werden.
Besonderheiten für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können einen individuellen Nachteilsausgleich beantragen, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Möglich sind unter anderem:
- Verlängerung der Prüfungszeit
- Zusätzliche Pausen während der Auswahlverfahren
- Verwendung technischer Hilfsmittel
- Individuelle Unterstützung durch die Behindertenbeauftragte der Hochschule
Für die Beantragung ist in der Regel ein fachärztliches Gutachten notwendig. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Hochschulleitung.
Unterstützung und Finanzierung im Bewerbungsprozess
Um die Chancengleichheit weiter zu fördern, übernimmt der Bucerius Alumni e. V. auf Antrag die Kosten für das Auswahlverfahren und den Erwerb des erforderlichen Englisch-Sprachzertifikats. Zudem stehen zahlreiche Stipendienprogramme zur Verfügung, die auch gezielt Erstakademikerinnen und -akademiker oder Bewerbende mit erschwertem Zugang unterstützen.
Bei Fragen bietet die Studienberatung eine individuelle Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess.
Studiengangsbeschreibung: Jura Plus an der Bucerius Law School
Das Jurastudium an der Bucerius Law School zeichnet sich durch ein besonderes Studienkonzept namens „Jura Plus“ aus. Dieses Konzept verbindet die klassische juristische Ausbildung mit praxisnahen Elementen, interdisziplinären Perspektiven, individueller Förderung und internationaler Ausrichtung. Ziel ist eine umfassende und zukunftsorientierte Ausbildung von Juristinnen und Juristen, die auf die Herausforderungen einer globalisierten Arbeitswelt vorbereitet sind.
Aufbau und Verlauf des Studiums: Struktur und Abschlüsse
Das Studium an der Bucerius Law School folgt einem klaren, in Trimestern organisierten Aufbau, der eine zügige und transparente Studienplanung ermöglicht. Das Jurastudium umfasst insgesamt zwölf bis dreizehn Trimester und ist deutlich kompakter als an staatlichen Universitäten. Nach zehn Trimestern erwerben Studierende den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.). Im zwölften Trimester legen sie die Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) ab, die Voraussetzung für volljuristische Berufe ist.
- Grundstudium: Sechs Trimester mit Pflichtfächern, Studium generale, Persönlichkeitsentwicklung sowie zwei Pflichtpraktika.
- Auslandstrimester: Im siebten Trimester absolvieren alle Studierenden ein Pflichttrimester an einer von über 90 Partnerhochschulen weltweit.
- Schwerpunktstudium: Im achten bis zehnten Trimester Vertiefung in einem juristischen Schwerpunktbereich, Anfertigung der Bachelorarbeit und Abschluss mit dem LL.B.
- Examensvorbereitung: Im elften bis dreizehnten Trimester intensive Vorbereitung auf die Staatliche Pflichtfachprüfung, inklusive hochschuleigenem Repetitorium (EVP).
Inhalte und Besonderheiten des Jura Plus-Konzepts
Das Jura Plus-Programm vermittelt weit mehr als nur juristisches Wissen. Es legt Wert auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis, Interdisziplinarität und Persönlichkeitsbildung. Das Studium generale umfasst wirtschaftliche, philosophische und gesellschaftspolitische Fragestellungen. Im Studium personale werden Schlüsselkompetenzen wie Selbstreflexion, Zeitmanagement und Resilienz gefördert.
- Studium generale: Vermittlung von Orientierungs- und Kontextwissen, das über die juristische Methodik hinausgeht.
- Studium personale: Angebote zur Entwicklung von Selbstkompetenz, Lernstrategien und gesellschaftlichem Engagement.
- Zusatzzertifikate: Möglichkeit, Zertifikate in Wirtschaft, Philosophie, Legal Tech oder IP/Media/Technology Law zu erwerben.
Internationalität und Fremdsprachen
Ein zentrales Element von Jura Plus ist das verpflichtende Auslandstrimester. Dieses findet im siebten Trimester statt und führt die Studierenden an eine von über 90 Partnerhochschulen – darunter renommierte Universitäten wie Oxford, Cambridge, Sciences Po und Stanford. Die Studierenden sammeln Auslandserfahrung, vertiefen interkulturelle Kompetenzen und erwerben juristische Sprachkenntnisse.
- Verpflichtende Fremdsprachenausbildung (Englisch als Pflicht, weitere Sprachen wie Französisch, Spanisch, Chinesisch oder Arabisch optional)
- Möglichkeit zum Erwerb eines Kompetenzpasses „Interkulturalität“
Praxisorientierung und Examensvorbereitung
Praxisnähe ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Bereits im Grundstudium sind zwei Pflichtpraktika zu absolvieren. Der Career Service unterstützt gezielt bei der Suche nach Praktikumsstellen in Gerichten, Kanzleien, Unternehmen und Verbänden. In der Law Clinic können Studierende bereits früh anwaltliche Tätigkeiten üben und reale Mandate bearbeiten.
- Einführungspraktikum: Nach dem dritten Trimester (mindestens 5 Wochen)
- Vertiefungspraktikum: Nach dem sechsten oder siebten Trimester (mindestens 8 Wochen, im In- oder Ausland)
- Law Clinic: Juristische Praxisfälle mit Mandatsbezug unter Anleitung von Praktikerinnen und Praktikern
- Examensvorbereitung (EVP): Systematische Wiederholung des Prüfungsstoffs, wöchentliche Übungsklausuren, Probeexamen und individuelle Beratung durch das Zentrum für Juristisches Lernen (ZJL)
Studienzentren und Services: Persönliche Unterstützung
Die Studienzentren und Serviceeinrichtungen der Bucerius Law School sind zentrale Anlaufstellen für die Organisation und Begleitung des Studiums. Dazu gehören:
- Bibliothek und Lernräume (24/7 geöffnet)
- Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP)
- Zentrum für Juristisches Lernen (ZJL)
- International Office (Beratung und Organisation des Auslandsaufenthalts)
- Career Service (Karriereplanung und Praktikumsvermittlung)
- Fremdsprachenprogramm (Koordination der Sprachkurse und Zertifikate)
- Learning Innovation Lab (Unterstützung moderner Lehrmethoden)
- Studierendenvertretung, Vertrauensprofessorinnen und -professoren
Finanzierung, Stipendien und soziale Unterstützung
Die Bucerius Law School verfolgt das Ziel, ein Studium unabhängig vom Einkommen der Eltern zu ermöglichen. Dank des Modells des Umgekehrten Generationenvertrags fallen während des Studiums keine Studiengebühren an. Die Rückzahlung beginnt erst nach dem Berufseinstieg und ist einkommensabhängig gestaffelt.
- Zahlreiche Stipendien (z. B. Jura-Stipendium, Dr. Willy Rebelein-Stipendium, Deutschlandstipendium, Auslandsstipendien)
- BAföG- und KfW-Kredit-Beratung
- Financial Aid Fund für kurzfristige finanzielle Engpässe
- Möglichkeiten zur studentischen Mitarbeit an der Hochschule
Studieren mit Behinderung oder gesundheitlichen Herausforderungen
Die Hochschule bietet umfangreiche Nachteilsausgleiche im Bewerbungsverfahren und während des Studiums. Der Campus ist weitgehend barrierefrei, bei individuellen Einschränkungen werden gemeinsam Lösungen gefunden. Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung fördert gezielt Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Berufsperspektiven nach dem Abschluss
Das Jurastudium an der Bucerius Law School eröffnet Zugang zu allen klassischen volljuristischen Berufen wie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Richterin oder Richter und Notarin oder Notar – vorausgesetzt, beide Staatsexamina wurden erfolgreich absolviert. Der Bachelor of Laws ermöglicht darüber hinaus vielfältige Tätigkeiten im In- und Ausland, etwa in Unternehmen, Organisationen, Verbänden und internationalen Institutionen.
Die intensive Ausbildung, die internationale Ausrichtung und die individuelle Förderung machen Absolventinnen und Absolventen der Bucerius Law School zu gefragten Fachkräften mit ausgezeichneten Karrierechancen in klassischen und neuen juristischen Berufsfeldern.
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