Zulassungsvoraussetzungen
Angesprochen sind Pionierinnen und Pioniere, die gemeinsam mit aufgeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Institutionen oder in eigenen Projekten neue Tätigkeitsfelder erschließen und aufbauen. Zulassungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Pflege- oder Hebammenausbildung sowie ein Bachelorabschluss oder ein Diplom im Bereich der Pflege.
Bewerben können sich
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger oder Hebammen,die zusätzlich ein Studium absolviert haben, wie zum Beispiel:
Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft, Soziologie oder Soziale Arbeit, Psychologie, Public Health oder Ähnliches.
Für die Bewerbung zum Wintersemester: 01.11. – 31.07.
Studienberatung
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