Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes, grundständiges Studium
- Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität
- Abschlussnote mindestens "Befriedigend"
- Bei 240 ECTS aus Erststudium: Direkter Zugang möglich mit Nachweis über mind. ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung zu Beginn des Studienprogramms (Diese ist nach Abschluss des grundständigen Studiums zu erwerben).

Studienberatung
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