Zulassungsvoraussetzungen
die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Fachhochschulreife, ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, ein Abschluss einer Fachschule im Sinne des § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes, ein Abschluss der Sekundarstufe I oder gleichwertiger Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung
Studienberatung
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